Brüssel schließt sich der internationalen Gemeinschaft an und verurteilt die Verfolgung der Bahá‘í im Jemen.

Berlin, 27. Februar 2018 – Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie nationaler Parlamente in ganz Europa unterzeichneten Mitte Februar eine Stellungnahme mit der Forderung, dass das menschenrechtswidrige Todesurteil gegen Hamid bin Haydara aufgehoben und alle weiteren Bahá‘í-Häftlinge im Jemen sofort freigelassen werden sollen. Das Schreiben ist an die Huthi-Führung gerichtet, die unter anderem die Hauptstadt Sanaa unter ihrer Kontrolle hat.

Hamid bin Haydara ist bereits seit Dezember 2013 in Sana’a in Haft und war wiederholt schwerer Folter ausgesetzt. Das Verfahren gegen ihn ist auch nach jemenitischen Standards gravierend rechtswidrig.

Die Repressalien gegenüber der Bahá’í-Gemeinde im Nordjemen nehmen seit 2015 stark zu. Nach einer Verhaftungswelle im April 2017 sind noch sechs Bahá’í inhaftiert. Aufgrund der Natur der erhobenen Vorwürfe – Beziehung zum in Israel gelegenen Bahá’í-Weltzentrum – bringt das jüngste Urteil gegen Haydara auch sie und die gesamte jemenitische Bahá’í-Gemeinde – einige Tausend Mitglieder – in akute Gefahr.

Vor dem Hintergrund der Eskalation der Unterdrückung der Bahá‘í-Gemeinde in Sanaa schlossen sich die 103 Unterzeichner des Schreibens den zahlreichen Stimmen aus aller Welt an. Das unrechtmäßige Vorgehen und die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Bahá’í im Jemen wurden durch internationale Stellungnahmen verurteilt: durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, den UN-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit und den UN-Menschenrechtsrat. Amnesty International verurteilte die Verhaftungswellen und das jüngste Todesurteil gegen Haydara, ebenso Human Rights Watch in ihrer heutigen Pressemeldung.

Bereits in einer Deutschlandfunksendung vom 25. Januar über diesen Fall rief Human Rights Watch die Bundesregierung auf, sich für die Verhinderung der Vollstreckung dieses Urteils einzusetzen und auch dafür „… dass die UN-Untersuchungskommission Zugang in das Land hat, damit langfristig diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden können, die für schwerste Verbrechen verantwortlich sind.“

Hintergrund

Am 2. Januar 2018 verhängte ein Sondergericht in Sanaa, Jemen, ein Todesurteil gegen Hamid bin Haydara, einen Bahá’í, der bereits seit vier Jahren auf Grund seines Glaubens inhaftiert ist. Das Todesurteil, das in einem von groben Mängeln und Folter gezeichneten Verfahren erfolgt ist, soll öffentlich vollstreckt werden; ein Zeitpunkt dafür wurde noch nicht bekannt gegeben.

Die Bahá’í-Gemeinde bezeichnet das verhängte Todesurteil als grausames Unrecht, das durch Einfluss der internationalen Gemeinschaft unbedingt außer Kraft gesetzt werden müsse. Arabische Medien haben kommentiert, dass zum ersten Mal in der Geschichte des Jemens ein religiös motiviertes Todesurteil gefällt worden sei, was diesen Fall zum Höhepunkt der religiös motivierten Gewalt im Jemen macht.

Religiöse Minderheiten sind im Jemen seit Beginn des Konflikts Verfolgungen ausgesetzt. Im Jemen gibt es einen deutlichen Anstieg gewaltsamer Übergriffe gegen religiöse Minderheiten wie Christen, Bahá’í und Andere. In den letzten Jahren erfolgten einige Inhaftierungen, die deutlich Parallelen zur systematischen Verfolgung im Iran aufzeigen. Gleichzeitig mit dem nun erfolgten Todesurteil wurden auch jegliche Verwaltungsstrukturen der Bahá’í im Jemen für illegal erklärt, was überaus besorgniserregend ist und eine neuerliche Verschlechterung der Lage der religiösen Freiheit im Jemen verdeutlicht, da die Unterdrückung von staatlicher Seite ausgeht.