Wirtschaftlicher Druck

Der wirtschaftliche Druck auf die iranischen Bahá’í ist in 2011 deutlich verstärkt worden. In diversen Branchen erhalten Bahá‘í weiterhin keine Arbeitsstellen sowie Geschäftslizenzen. Ihre privaten Unternehmungen werden wiederholt behindert oder gar gänzlich unterbunden.

Bahá‘í erhalten grundsätzlich keine Anstellung im öffentlichen Dienst, und Muslime werden oft unter Druck gesetzt, Bahá‘í-Angestellte zu entlassen. Die Behörden verlangen weiterhin horrende Summen von Bahá‘í – oft in Form der Überschreibung von Immobilien – als Sicherheit für Kautionen nach ungerechtfertigten Verhaftungen. Allein in der Provinz Teheran bestehen in 25 Branchen Berufsverbote gegen Bahá’í, da diese als „unrein“ gelten und nicht in Kontakt mit anderen Menschen kommen dürfen.

  • Durchsuchen am Arbeitsplatz und in den Geschäften von Bahá'í haben in letzter Zeit vor allem in Isfahan stark zugenommen. Viele von Bahá'í geführte Geschäfte wurden durchsucht, um etwaige Bahá’í-Materialien zu finden als Beweise für die eigene Propaganda. Die Besitzer wurden dabei respektlos behandelt und mit der Konfiszierung der Geschäfts-oder Handelslizenz bedroht. Auch in Sari und Ghaemshahr wurden mehr als 70 Prozent der Bahá’í-Geschäfte , und einige weitere in Gorgan und Gonbad wurden durchsucht, zusammen etwa 50 Läden.
  • Vor Kurzem hat das in Kerman Schritte unternommen, um die Bahá'í aus Branchen zu drängen wie Computertechnik, Immobilien, Eisen und Metalle, Gesundheits– und Kosmetikwesen, Nahrungsmittel. Dies geschieht durch den Entzug, die Nichtverlängerungen oder die Verweigerung von Geschäfts– und Handelslizenzen. Bahá'í wurde gesagt, dass es keine größere Zahl von Bahá'í-Filialen in einer Straße geben dürfte.
  • In einem anderen Fall aus der jüngster Zeit wurde einem Bahá’í in Isfahan kurz vor seiner Entlassung mitgeteilt, dass seine einbezahlten Rentenzahlungen beschlagnahmt worden seien. Auf Nachfrage erhielt er Hinweise, wonach seine Beschwerde nicht bearbeitet werde, da dies ein „Nicht-Thema“ sei, angesichts der Tatsache, dass der Grund für seinen Arbeitsplatzverlust seine Mitgliedschaft in der „abweichlerischen Bahá’í-Sekte“ zu suchen sei. Als Bahá’í hätte er gar nicht erst eingestellt werden dürfen.