Bahá'í-Wahlen
Bahá’í-Wahlen werden zwar in demokratischer, geheimer Weise durchgeführt, dennoch unterscheiden sie sich wesentlich von üblichen politischen Wahlverfahren.
- Der Wahlvorgang ist eine religiöse Handlung; sie wird durch Gebete eingeleitet und findet in geistiger Haltung statt.
- Es werden keine Kandidaten aufgestellt.
- Es gibt keine Wahlpropaganda oder sonstige Art von Wahlbeeinflussung.
- Bei den Bahá’í-Wahlen geht es nicht darum, Macht- oder Prestigepositionen zu verteilen. Die Mitgliedschaft in gewählten Gremien wird als demütiger Dienst an Gott und an den Menschen betrachtet. Fähigkeit und Erfahrung sowie Selbstlosigkeit, Bescheidenheit und religiöse Gläubigkeit sollten ein Mitglied einer Bahá’í-Institution auszeichnen.
- Alle erwachsenen Gemeindemitglieder besitzen das aktive und das passive Wahlrecht. Ihre Aufgabe ist es, im Laufe des Jahres eigenständig herauszufinden, wer aufgrund seines Charakters und seiner Fähigkeiten am besten für die Mitgliedschaft in einer Bahá’í-Institution geeignet ist, so dass sie darauf vorbereitet sind, bei der Wahl
"...ohne die geringste Spur von Leidenschaft und Vorurteil, ohne Rücksicht auf jede materielle Erwägung nur die Namen derer in Betracht ziehen, die am besten die notwendigen Eigenschaften fragloser Treue, selbstloser Ergebenheit, eines geschulten Verstandes, anerkannter Fähigkeit und reifer Erfahrung in sich vereinen."
(Shoghi Effendi, zit. in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 12)
Lokal
Die Wahl der Örtlichen Geistigen Räte findet alljährlich am 21. April statt. Die neun Mitglieder des Örtlichen Geistigen Rates werden von den Gläubigen ihrer Gemeinde in direkter Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Alle erwachsenen Bahá’í der Stadt haben für diese Wahl sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
National
Der Nationale Geistige Rat wird während der alljährlich Ende April stattfindenden Nationaltagung gewählt. Die Amtszeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Die Wahl erfolgt durch Delegierte, die ihrerseits mehrere Wochen zuvor auf den sogenannten "Wahlbezirksversammlungen" von den Gläubigen der verschiedenen Wahlbezirke gewählt wurden. Die Anzahl der Delegierten pro Land wird vom Universalen Haus der Gerechtigkeit festgelegt. Sie beträgt zur Zeit in Deutschland 57.
International
Das Universale Haus Gerechtigkeit wird für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder aller Nationalen Geistigen Räte in der Welt. Diese kommen alle fünf Jahre Ende April zu der "Internationalen Tagung" in Haifa zusammen, um dort das Universale Haus der Gerechtigkeit zu wählen und anschließend miteinander über die Umsetzung der Entwicklungspläne für die weltweite Bahá'í-Gemeinde zu beraten.


