Örtliche Geistige Räte und lokale Gemeinden

In jeder lokalen Bahá'í-Gemeinde wird alljährlich der aus neun Personen bestehende "Örtliche Geistige Rat" demokratisch in geheimer Wahl gewählt. Ein Örtlicher Geistiger Rat trifft sich in regelmäßigen Abständen zur gemeinsamen Beratung, wobei die Mitarbeit ehrenamtlich ist. Dieser lokale Rat ist für die die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten zuständig.

So sorgt der Rat für die Durchführung von Gemeindetreffen wie das Neunzehntagefest und der Bahá'í-Feiertage. Es liegt in seiner Verantwortung, die Fähigkeiten und Initiativen einzelner Gemeindemitglieder bewusst zu fördern. Aktuell engagieren sich die deutschen Bahá'í besonders in Weiterbildungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Andachtsveranstaltungen, Hochschulgruppen, dem interreligiösen Dialog sowie in lokalen sozialen Projekten. Eine weitere Aufgabe des Örtlichen Geistigen Rates ist es, auf die Einhaltung der Bahá'í-Gesetze in der Gemeinde zu achten, z.B. die Durchführung von Eheschließungen, Beerdigungen oder die Verwaltung von Spenden. Er ist außerdem Ansprechpartner für zu beratende Probleme von Einzelpersonen. Darüberhinaus achtet er auf die Bewahrung der Einheit der Gemeinde und ermutigt eine Focussierung auf das Lehren des Glaubens.

Das alle 19 Tage zu Beginn eines jeden Bahá'í-Monats (siehe Bahá'í-Kalender) stattfindende 19-Tagefest stellt den Mittelpunkt des Gemeindelebens dar.

Es besteht aus drei Teilen.

  • Der erste Teil ist ein spiritueller Teil: in einer gemeinsamen Andacht wird gebetet und aus den heiligen Schriften des Glaubens gelesen.
  • In dem zweiten Teil, dem Beratungsteil, informiert der Geistige Rat die Gemeinde über seine Arbeit, seine Beschlüsse, die aktuelle Entwicklung und die Pläne. Die Gemeinde erhält gleichzeitig die Gelegenheit, offen darüber zu beraten und ihre Vorschläge zur Beratung an den Geistigen Rat weiter zu geben. So können sich sowohl der Einzelne, die Gemeinde als auch der Geistige Rat einbringen.
  • Der dritte Teil dient der Geselligkeit: Es wird erzählt, gegessen, getrunken - je nach Mentalität zuweilen auch gesungen oder getanzt. Dieser Teil gibt den Gemeindemitgliedern Gelegenheit, sich besser kennen zu lernen, ihrer Freude Ausdruck zu verleihen und Freundschaften zu vertiefen.

"Dieses Fest ist ein Freudenspender. Es ist der Grundstein der Übereinstimmung und der Einheit. Es ist der Schlüssel zu Verbundenheit und Zuneigung. Es verbreitet die Einheit der Menschheit."

('Abdu’l-Bahá, in „Bahá’í-Versammlungen und 19-Tagefest“, Bahá’í-Verlag, S. 25)

Der Örtliche Geistige Rat in Jena, Thüringen