Das Universale Haus der Gerechtigkeit
Bahá'u'lláh bestimmte in seinem Buch der Gesetze die Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit als zukünftiges führendes Leitungsgremium für die Bahá'í. In den folgenden 90 Jahren schufen 'Abdu'l-Bahá und Shoghi Effendi die praktischen Voraussetzungen für die Wahl des neunköpfigen Gremiums.
1963 wurde das Universale Haus der Gerechtigkeit erstmals demokratisch durch alle weltweiten Nationalen Geistigen Räte gewählt. Seitdem erfolgt die Wahl alle fünf Jahre. Die oberste Körperschaft residiert im Bahá'í-Weltzentrum in Haifa, Israel und leitet von dort die internationalen Gemeindeangelegenheiten. Das Universale Haus der Gerechtigkeit wurde von Bahá'u'lláh als Treuhänder für die Umsetzung weltumspannender und systematischer Unternehmungen vorgesehen. Es setzt in regelmäßigen Botschaften an die Bahá'í-Welt richtungsweisende Impulse für die Verbreitung des Glaubens und die Verbesserung gesellschaftlicher Zustände. Zudem kann es für alle Fragen, auf die es in den Bahá'í-Schriften keinen ausdrücklichen Hinweis gibt, eigene Weisungen ergänzen. Das Universale Haus der Gerechtigkeit stützt sich nicht auf eigene Auslegung der Schrift, sondern greift hierbei zurück auf eine Fülle Schriften 'Abdu'l-Bahás und Shoghi Effendis:
"Die Vertrauensleute des Hauses der Gerechtigkeit haben über jene Dinge zu beraten, die nicht ausdrücklich im Buche offenbart sind, und zu vollziehen, was sie für gut halten. Gott wird ihnen wahrlich eingeben, was Er will, und Er ist, wahrlich, der Versorger, der Allwissende."
(Bahá'u'llah, Botschaften aus Ákká, S. 87)
Diese von Bahá'u'lláh vorgesehene Befugnis des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ermöglicht ein geeintes Vorgehen der Bahá'í-Gemeinde bei gleichzeitig großer Flexibilität, welche in einer dem raschen Wandel der Zeit unterliegenden Gesellschaft unbedingt notwendig ist.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit nimmt in Bahá'u'lláhs Schriften zur Gemeindeordnung eine Sonderstellung ein, da es als Institution in seinen Entscheidungen göttlich geführt und inspiriert wird. Den im Gremium dienenden Einzelpersonen wird jedoch keine besondere Autorität oder Führungsrolle zugesprochen. Die Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit ist Männern vorbehalten. Dies wird in den Bahá'í-Schriften nicht als Beweis der Überlegenheit der Männer gegenüber den Frauen verstanden, zumal Frauen in alle anderen Institutionen gewählt werden können. Die Bahá'í respektieren diese Weisung vielmehr aus einem Glaubensakt heraus und betrachten sie als eine Weisheit Gottes "welche in absehbarer Zeit so klar wie die Sonne am Mittag offenbar werden wird."


