Die Gemeindeordnung
Eines der Hauptziele der Lehren Baha’u’llahs ist es, die Menschheit zu befähigen, sich als Einheit in der Vielfalt zu verstehen, sodass die Völker der Welt miteinander in Frieden und Eintracht leben können. Die weltweit verbreitete Bahá'í-Gemeinde ist hinsichtlich der kulturellen und religiösen Wurzeln ihrer Mitglieder außergewöhnlich vielfältig zusammengesetzt. Eines der auffälligsten Merkmale dieser Gemeinschaft ist die beispielhafte Weise, in der es ihr gelingt, eine solche Einheit in der Vielfalt zum Ausdruck zu bringen. Die eindeutigen Lehren Bahá'u'lláhs, sowie die von Ihm festgelegten klaren Nachfolgeregelungen bezüglich der Gemeindeführung schützten den Glauben von Beginn an vor Spaltung. Sie legten die Grundstruktur einer Gemeindeordnung fest, dank der heute, mehr als 110 Jahre nach dem Hinscheiden Bahá'u'lláhs, die Bahá'í-Weltgemeinde eine zusammengehörige Gemeinschaft ist. Ihre Mitglieder verfolgen gemeinsame Ziele und unterstützen sich gegenseitig in der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Gemäß den Lehren Bahá'u'lláhs hat die Menschheit in diesem Zeitalter einen Zustand der Reife erreicht, daher ist die Institution eines Klerus oder einer sonstigen berufsmäßigen geistigen Führerschaft in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Die Pfeiler der Gemeindeordnung
Die Prinzipien der Bahá'í-Gemeindeordnung hat Bahá'u'lláh selbst in seinen Schriften festgelegt. Für die Bahá'í handelt es sich daher nicht nur um ein gut funktionierendes Verwaltungssystem, sondern eine Ordnung göttlichen Ursprungs, welche ein völlig neues Organisationsmodell für eine weltweite Gemeinschaft darstellt.
Zwei unterschiedliche, sich ergänzende Institutionen bilden die Struktur dieser Gemeindeordnung:
- einerseits die auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene gewählten Gremien - diese sind das Universale Haus der Gerechtigkeit, die Nationalen Geistigen Räte und die Örtlichen Geistigen Räte. Diese Gremien treffen nach gemeinsamer Beratung richtungsweisende Entscheidungen zu Gemeindeangelegenheiten. Gleichzeitig übernehmen sie auch ausführende Funktionen in Bezug auf Bahá'í-Gesetze oder Pläne.
- andererseits den sogenannten Ernannten Zweig der Gemeindeordnung. Hierbei handelt es sich um einzelne herausragende Gläubige, die sich weltweit für den Schutz und die Verbreitung des Glaubens einsetzen. Sie werden alle fünf Jahre ernannt und ergänzen die beschließenden Gremien durch ihre Beratungsfunktion. Ihre Aufgabe besteht darin, Gemeinden, Räte und einzelne Bahá’í "zu ermutigen und ihre individuelle Initiative, Vielfalt und Handlungsfreiheit zu fördern." Ihre historischen Wurzeln liegen in der Ernennung von hervorragenden erfahrenen Gläubigen durch Bahá'u'lláh, der diesen den Titel "Hände der Sache Gottes" verlieh. 'Abdu'l-Bahá und Shoghi Effendi setzten diese Tradition fort. Insgesamt 50 Bahá'í wurde dieses in der Regel lebenslange Amt übertragen. Die letzte Hand der Sache Gottes, Ali-Muhammad Varqa verstarb am 22. September 2007 in Haifa.
Im Laufe der letzten vierzig Jahre wurden von der Führung des Glaubens alle gewählten Gremien um eine beratende Institution ergänzt. Heute inspirieren von lokaler bis internationaler Ebene fähige Gläubige die gewählten Entscheidungsträger mit ihrer besonderen Erfahrung und tiefem Wissen. Die Gemeinde kann so von gelehrten Mitgliedern profitieren, ohne ihnen dabei besondere Machtbefugnisse oder charismatische Züge zu verleihen, wie es in vergangenen Religionen häufig der Fall war.
Kernprinzipien der Bahá’í-Gemeindeordnung
- Alle die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten werden nach eingehender, auf der Basis der Bahá'í-Schriften durchgeführter Beratung von demokratisch gewählten Gremien geregelt.
- Es gibt keine Geistlichkeit, Parteien oder Machtpositionen.
- Abgesehen von der verbindlichen Auslegung des Wortes Gottes durch 'Abdu'l-Baha und Shoghi Effendi, die eine Fülle von Lehrbriefen hinterliessen, kann kein Bahá'í oder Bahá'í-Gremium beanspruchen, die Schriften Bahá’u’lláhs für andere verbindlich auszulegen. Jeder Einzelne soll die Schriften selbst lesen und sich um ihr Verständnis bemühen. Natürlich ist freier Meinungsaustausch erwünscht und wird, z.B. in "Studienkreisen", auf Vertiefungsseminaren, Ferienkursen etc., gefördert.

